Bild "P1050295.JPG"
große Falte an einer Leder-
kaschieranlage für Autositze
Beweissicherungsgutachten dienen zur Feststellung, Dokumentation und auch zur Beseitigung eines kritikwürdigen Ist-Zustandes einer Maschine oder technischen Anlage. Oft werden vom Gutachter auch die Kosten zur Beseitigung der Beanstandungen ermittelt.


Beweise werden u.a. gesichert:


• bei Maschinenmängeln,
• bei unzureichender Arbeitsgenauigkeit der Anlagen,
• bei nichtvorhandener Prozesssicherheit und dem Nichter-          
   reichen der zugesicherten Leistungsfähigkeit der Maschine,
• bei Überschreiten der vereinbarten Ausschussquote und
• bei Nichteinhaltung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG                          
   und/oder oder bei fehlender CE-Konformitätserklärung.
          
                                                                                                                                                                                                                                                                        
Bild "VTS Unterloquitz 15.12.08 055.jpg"
nichtfunktionierende Einblasanlage für
Ersatzbrennstoffe an einem Drehrohrofen
    
      Bild "Holzschwellenwerk Groß Oesingen 16.7.09 002.jpg"
      Automatische Rippenplattenschraubanlage für
      Holzschwellen erfüllt die Vorschriften der
      Deutschen Bahn AG nicht

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